29
Jul 13

Reform des Punktesystems II

Meinen Blog-Eintrag vom vergangenen Donnerstag muss ich hinsichtlich einiger Detailfragen noch ergänzen:

Tilgungsfristen

Schon beim "alten Punktesystem" stellt sich immer wieder die Frage nach den Tilgungsfristen. Stark vereinfacht gesagt werden Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre nach Rechtskraft und bei Straftaten 5 Jahre nach Rechtskraft getilgt. Tilgung bedeutet noch nicht die Löschung der Punkte aber zum Thema Tilgungs- und Löschungsfristen allein könnte man Seiten schreiben. Im Rahmen der Punktereform ist aber Folgendes zu beachten:

Die derzeitige Regelung sieht noch vor, dass ein neuer Verstoß die Tilgung alter Punkte (also von Voreintragungen) hemmt. Ab dem 1.5.2014 gelten "starre" Tilgungsfristen ohne Hemmung durch Neueintragungen.

Ich habe die nachstehenden Erwägungen absichtlich so zurückhaltend formuliert. Ich möchte hier lediglich kurz aufzeigen, was derzeit unter Verkehrsrechtlern diskutiert wird. Eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls - sinnvollerweise durch einen Anwalt - können die hier dargestellten grundsätzlichen Erwägungen nicht ersetzen.

Wenn Sie schon Punkte in Flensburg haben

würde die Eintragung von neuen Punkten vor dem 1.5.2013 die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre hemmen.

Sollte eine Eintragung der neuen Punkte durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, wird es sich empfehlen, die Verfahren wenigstens so lange zu verzögern, dass die neuen Eintragungen erst nach dem 1.5.2014 erfolgen. Dann wird die Löschung der alten Punkte nämlich nicht gehemmt.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass viele der derzeit noch bestehenden Punkteabbaumöglichkeiten nach dem 1.5.2014 entfallen.

Wenn Sie noch keine Punkte in Flensburg haben:

ist - nach vorheriger, sorgfältiger rechtlicher Prüfung des Einzelfalls und nach ergänzender Prüfung des Punktestandes durch Anforderung eines Verkehrszentralregisterauszuges - Folgendes zu erwägen. Derzeit beträgt die Tilgungsfrist noch zwei Jahre (bei einfachen Ordnungswidrigkeiten). Die Tilgungsfristen betragen ab dem 1.5.2014 für einfache Verstöße 2,5 Jahre und bei groben Verstößen 5 Jahre.

Wenn auch eine gute Verteidigung die Eintragung von ersten Punkten nicht verhindern kann, könnte ein Ersteintrag vor dem 1.5.2014 vorteilhaft sein. Denn dann gilt noch die kürzere Tilgungsfrist des "alten Punktesystems" mit der Folge, dass Sie den oder die Punkte wenigstens schneller wieder los sind als nach dem "neuen Punktesystem".

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