Familienrecht

Zu unseren Leistungen gehört auch die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten, also zum Beispiel in Fragen

  • des Eherechts
  • des Lebenspartnerschaftsrechts
  • des Unterhaltsrechts
  • des Kindschaftsrechts
  • und den damit zusammenhängenden Fragen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Nachfolgend finden Sie einige unserer Tätigkeitsfelder im Bereich des Familien- und Erbrechts:

Eherecht und Scheidung

Trennung oder Scheidung sind immer mit starken Emotionen und Belastungen verbunden und viele rechtliche Fragen stehen im Raum. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, einen objektiven Partner zu haben, der einen "kühlen Kopf" behält. Wir beraten Sie gerne und versuchen bereits vorgerichtlich für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen, um lange und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Eheschließung

Zu unseren Leistungen gehört aber auch die umfassende Beratung schon vor der Heirat.

Ohne besondere Vereinbarungen gilt für die Ehe der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft). Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Gütertrennung. Denn das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Auch nach der Eheschließung erworbenes Vermögen eines Ehegatten wird nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft mit dem Scheidungsantrag endet (§ 1363 Abs. 2 BGB).

Die Zugewinngemeinschaft ist jedoch nicht für jeden der optimale Güterstand. In manchen Partnerschaften kann eine  Gütertrennung oder auch Gütergemeinschaft eine sinnvolle Alternative sein. Diese Güterstände können die Ehegatten durch einen Ehevertrag vereinbaren.

Auch weitere Vereinbarungen können in Eheverträgen getroffen werden, insbesondere zum Unterhalt sowie dem Vermögensrecht. Über die Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile beraten wir Sie gerne.

Patientenverfügungen

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört auch die Erstellung von individuellen Patientenverfügungen nach vorangegangener intensiver Beratung. Gerne beraten und unterstüzen wir Sie auch bei der Erstellung einer selbstformulierten Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung ist sei 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert. Der Gesetzgeber definiert die Patientenverfügung in § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB etwas kompliziert:

"Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), [...]"

Mit einfachen Worten: Mit einer Patientenverfügung können Sie bereits heute (schriftlich) entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen oder Behandlungen Sie zu einem Zeitpunkt wünschen, in dem Sie Ihren Willen nicht mehr erklären können.

Niemand möchte sich gerne Gedanken über schwere Krankheiten oder den Tod machen. Mit einer Patientenverfügung besteht jedoch für Sie die Möglichkeit zu verhindern, dass solch wichtige Entscheidungen (zum Beispiel zu lebensverlängernden Maßnahmen) durch andere oder die Ärzte allein getroffen werden. Auch dürfte es für viele Angehörige eine Entlastung sein, wenn ihnen solche schweren Entscheidungen schon vorab abgenommen werden.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden. Mit der Patientenverfügung entscheiden Sie (nur) welche Behandlungen Sie als Patient wünschen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person in einer Notsituation Entscheidungen und Aufgaben für Sie zu übernehmen, zu denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind. Es besteht auch die Möglichkeit die Vollmacht auf bestimmte Bereiche zu beschränken.

Da eine Vorsorgevollmacht sehr weitreichend sein kann und in der Notsituation auch wirksam sein muss, sollten Sie hierbei fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und erstellen, wenn Sie es wünschen, auch eine individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmte Vorsorgevollmacht für Sie.