Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Das Gebiet des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung stellt seit der Gründung unserer Kanzlei eines unserer wichtigsten Betätigungsfelder dar. Vertragsrecht und Vertragsgestaltung verstehen wir dabei als Oberbegriff. Jeder von uns schließt jeden Tag Verträge. Oft mehrere auf einmal und ohne dass wir uns darüber klar werden, gerade einen Vertrag geschlossen zu haben.

Kaufverträge, Werkverträge, Dienst- und Arbeitsverträge sind vielen ein Begriff. Welche Rechte und Ansprüche dem Einzelnen aus solchen Verträgen erwachsen, ergibt sich teilweise aus dem Vertrag, teilweise aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch aus dem Gesetz.

Hier unser gesamtes Tätigkeitsfeld auf diesen Gebieten darzustellen ist unmöglich. Hierzu gehören jedoch beispielsweise die Folgenden:

Kaufverträge

Wir erstellen für Sie individuelle Kaufverträge.

Auch die Prüfung vorformulierter Verträge gehört zu unseren Tätigkeiten. Welche Chancen und Risiken ein Kaufvertrag gerade beim Erwerb von Immobilien bergen kann, sollten Sie nicht erst nach erfolgter Unterschrift erfahren. Hierbei kann Ihnen ein vom Vertragspartner unabhängiger Rechtsanwalt als Berater dienen.

Gesellschaftsverträge

Sie erwägen die Gründung einer Gesellschaft? Vielleicht eine GmbH? Oder doch eine GbR, OhG, KG, GmbH & Co KG? Oder auch die Gründung eines Vereins? Auch hierbei sollten Sie nicht auf irgendwelche Vertragsmuster aus dem Internet vertrauen. Welcher Gesellschaftstyp und damit welcher Gesellschaftsvertrag für Sie geeignet ist, welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben, erklären wir Ihnen gerne und erstellen auch gerne einen individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Gesellschaftsvertrag.

e-Commerce und Webshops

Wir beraten Sie vor der Eröffnung Ihres Webshops oder prüfen auch Ihre bestehende Webseite auf rechtliche Fehler. In jüngster Zeit sind die Anforderungen hieran immer weiter gestiegen. Der Ablauf des Bestellvorgangs, die sog. "Button-Lösung", die Widerrufserklärung, eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung oder aber auch das Impressum sind einige Beispiele, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen müssen. Hierbei helfen wir gern.

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Der Gesetzgeber hat in § 305 Abs. 1 BGB normiert, was unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen ist. Hierunter sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.

AGB werden umgangssprachlich auch als "das Kleingedruckte" bezeichnet. Jedoch nicht alle Klauseln in AGB sind wirksam. Zum Beispiel ist die unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners unwirksam. Auch überraschende Klauseln sind nicht erlaubt. Fehler in AGB können unter Umständen sogar als Wettbewerbsverstöße abgemahnt werden.

Wir erstellen seit Jahren individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste AGB, die die Bestimmungen der Gesetze und der Rechtsprechung einhalten. Gerne prüfen und aktualisieren wir auch Ihre bestehenden AGB.